
Kfz-Gutachten
in Lübeck und Umgebung
Ein Autounfall ist schnell passiert – und der Ärger groß. Jetzt sollten Sie Ihre Rechte kennen, denn nach unverschuldeten Unfallschäden oder Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug haben Sie Anspruch auf eine professionelle und neutrale Begutachtung und Bewertung des Schadens.
Neutrales Kfz-Gutachten

Dank meiner langjährigen Erfahrung bin ich in der Lage, eine neutrale Schadensbeurteilung Ihres Fahrzeugs zu erstellen. Ich ermittle mit Fachkenntnis und Erfahrung die exakte Schadenhöhe und gegebenenfalls auch die Ursache, nehme die Beweissicherung vor und stelle die Wertminderung in einem Schadensgutachten fest.
Als Gutachter bekomme ich immer wieder die gleichen Fragen gestellt, die ich hier beantworten möchte.
Wofür ein Gutachten?
Ein Gutachten ermittelt Sachverhalte des Unfalls oder Schadens und stellt sicher, dass die Ansprüche der oder des Geschädigten gewahrt werden. Auch bei kleineren Schäden ist es sinnvoll, einen Kfz-Sachverständigen einzuschalten, der unterhalb der sogenannten Bagatellschadengrenze (Schadenhöhe unter 1.000 €) anstelle eines kompletten Kfz-Gutachtens einen Kostenvoranschlag erstellt.
Wer bezahlt das Gutachten?
Wenn Sie den Unfall oder Schaden nicht selbst verursacht haben, werden die Kosten für das Gutachten in der Regel von der Versicherung des Unfallgegeners übernommen. Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, wenden Sie sich am besten so schnell wie möglich an Ihre Versicherung und klären die Möglichkeiten.
Wie funktioniert die Abwicklung?
Je nach Ergebnis des Gutachtens und Ihren Wünschen kann der Schaden dann in einer passenden Fachwerkstatt behoben und das Fahrzeug wieder instand gesetzt werden. Ich unterstütze Sie gern bei allen Angelegenheiten und Entscheidungen.
Wo findet das Gutachten statt?
Grundsätzlich kann die Besichtigung des Fahrzeuges für das Gutachten an jedem Ort in Lübeck und Umgebung stattfinden. Auf Wunsch komme ich gerne zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz.
Was braucht man für die Besichtigung?
Neben dem Fahrzeug mit dem Schaden wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugschlüssel benötigt. Es ist zudem sinnvoll, wenn Sie bei der Besichtigung dabei sind, um eventuelle Fragen zu beantworten.
Wer erhält das Gutachten?
In der Regel erhalten zunächst einmal Sie das fertige Gutachten. Außerdem schicke in ein Exemplar direkt an die Versicherung des Unfallverursachers und – wenn gewünscht – auch die entsprechende Rechtsanwaltskanzlei.
